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Sie haben Post. Oh, wie wunderbar - ich erhalte gern Briefe. Doch alles, was ich am Wochenende aus dem Briefkasten nehme: sind Fensterbriefe. Das können nur Bescheide, Rechnungen oder so was sein.
Es ist unglaublich, worum man sich alles kümmern muss – bloß weil es einen gibt.

Ich überlege: Auf welche Post freue ich mich am meisten, sie nicht zu lesen?

 

FensterbriefeZuerst die Rentenkasse! Neben der Wartezeitenauskunft bekomme ich – natürlich! –  einen Bescheid. Darin geht es um die „Anrechnung und Bewertung“.  Deswegen war ich in den letzten zwei Jahren bestimmt drei Mal bei den Mitarbeitern der Rentenversicherung am Spittelmarkt, bis es endlich hieß: Nun ist alles geklärt!
Im jüngsten Bescheid steht jedoch, dass die „hier vorhandenen Informationen nicht ausreichen, Ihre Versicherungsangelegenheit vollständig zu erledigen.“ Es geht wieder einmal um die Anrechnung der Baby-Auszeit. Das sei aber nicht so problematisch, erklärt die freundliche Dame am Telefon: Ich muss nur Formular V100 finden, runterladen, dann die sieben Seiten ausfüllen und die entsprechenden Kopien beilegen…

Nächster Brief, Familienkasse! Ich hatte dort brav mitgeteilt, dass mein Sohn bald nicht mehr berechtigt ist, Kindergeld zu erhalten. Daraufhin bekam ich Formulare, die ich ausführlich ausfüllen musste – und nun halte ich den den Brief in den Händen, in dem mir die Familienkasse auf drei Seiten mitteilt, dass mein Sohn nicht mehr berechtigt ist,  Kindergeld zu erhalten. Das ist genau jene Information, die ich vor zwei Monaten selbst der Familienkasse mitteilte.
Nun erfahre ich noch, dass mein „Antrag hiermit abgelehnt wird“. Ein Antrag, den ich nicht gestellt habe...

Und schließlich die Krankenkasse! Sie informiert mich zum „Bürgerentlastungsgesetz“. Über drei eng geschriebene Seiten. Spaßeshalber lese ich mir die 19 Punkte durch – und verstehe sie sogar ganz gut. Aber dann ist da wieder ein Wort, dass eigentlich verboten gehört und überhaupt nicht bürgerentlastungsmäßig daherkommt: Es geht um die „Krankenversicherungsbeitragsanteilsermittlungsverordnung.“

Nee, diese Wortgirlanden, dieses Amtsdeutsch.
Für heute reicht’s einfach!
Und für 2012 eigentlich auch!