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Ein rumänischer Mann – wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt – hat sich nun wehren wollen. Wie dpa berichtet, hat er Gott verklagt,

...weil dieser ihn „nicht vor dem Teufel geschützt“ habe. Der Häftling soll angeblich psychisch krank sein, doch war seine Klage keineswegs abwegig formuliert.

BibelSo machte er in der Klage einen durch die Taufe geschlossenen „Vertrag“ mit Gott geltend und nannte fünf Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch mit Straftaten, derer sich der Himmelsvater schuldig gemacht habe (darunter Betrug, Amtsmissbrauch und unrechtmäßige Annahme von Gütern). Der Häftling gibt an, dass Gott seinen „Vertrag nicht erfüllt“ habe – zwar nahm er Gebete und Opfergaben an, aber erbrachte dafür keine Gegenleistung. Gott, mit dem Wohnsitz im Himmel, sollte sich nun auf Erden verantworten. Immerhin wird er in Rumänien gehörig vertreten durch die Orthodoxe Kirche, der mehr als 85 Prozent der Bevölkerung angehören.

DIE STAATSANWALTSCHAFT jedoch wies die Klage mit der sehr weltlichen Begründung ab, dass „Gott keine Person“ sei und überhaupt „keinen festen Wohnsitz“ habe.

DER GEFÄNGNISPFARRER wird dem Mann erklären, dass „Gott nicht ohne unseren Willen handelt“ und, dass „jeder Mensch die Freiheit hat, zwischen Gut und Böse“ zu wählen.

DER HÄFTLING wird sich für sein Verbrechen weiterhin verantworten müssen und kann keine Schuld abschieben. Es sei denn, man kann demnächst auch Opfer verklagen – weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren.

UND WIR? Glauben vielleicht an Schicksal, an Zufall, vielleicht sogar an Gott – aber niemals daran, dass wir für irgendetwas eine Gegenleistung erwarten dürfen.

Es sei denn wir hinterlassen Fingerabdrücke.

 

Verfasst am 13.07.07, 16:28 Uhr
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Kommentare

Das beliebte Theodizee-Argument unserer sittlichen Wahlfreiheit kann nicht überzeugen:
1.Diese sinnlose Freiheit zum Bösen ist moralisch selber böse, weil ohne Böses offenbar gar kein Gutes denkbar ist.
2. Wenn der absolut gute Gott keine Freiheit zu bösem Handeln hat,warum dann wir? Ist Gott ein Automat des Guten - aber die Natur sieht kaum danach aus - , gibt es keinen Grund, warum wir nicht auch nur gut handeln können sollten. Im Himmel herrscht auch keine sittliche Freiheit mehr. Sie kann also nicht der höchste Wert sein.
3. Mindestens das Ausmaß des uns möglichen Bösen könnte durchaus begrenzt sein: warum kann ein Diktator Millionen ermorden lassen?
4. Es mache jede/r die Probe für sich: will sie/er wirklich, daß ein potentieller
Folterer oder Mörder seine Untat beliebig ausführen kann? Das aber ist doch die satanische Logik der Freiheit: wir können jederzeit Opfer von anderen werden und sie dazu machen!
Guido Kohlbecher

Verfasst von: Guido Kohlbecher | 14.07.07, 18:59 Uhr